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   BSG, 30.07.2012 - B 9 SB 24/12 B   

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https://dejure.org/2012,57441
BSG, 30.07.2012 - B 9 SB 24/12 B (https://dejure.org/2012,57441)
BSG, Entscheidung vom 30.07.2012 - B 9 SB 24/12 B (https://dejure.org/2012,57441)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - B 9 SB 24/12 B (https://dejure.org/2012,57441)
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  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 30.07.2012 - B 9 SB 24/12 B
    Seinen Ausführungen ist insbesondere nicht zu entnehmen, inwiefern die zum Merkzeichen "aG" vorliegenden und vom LSG genannten Entscheidungen des BSG keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung einer solchen Frage bieten (vgl allgemein BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2).Tatsächlich dürfte es dem Kläger um die Frage gehen, in welchem Maße sich die bei ihm bestehende Phobie auf seine Gehfähigkeit auswirkt.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.07.2012 - B 9 SB 24/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.07.2012 - B 9 SB 24/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 30.07.2012 - B 9 SB 24/12 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
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